Glückwunsch zu Deiner Standhaftigkeit!
Leider ist das wirklich so eine langwierige Sache mit dem Einstellen der "ungeregelten Regelung", aber so, wie Du das gemacht hast (leicht überkompensiert), hätte ich mich auch entschieden.
Mit den Sicherungen kannst Du es machen wie Du möchtest, Hauptsache es funktioniert. Ich wüsste da keine Regeln.
Die Einbeziehung der Ruheströme von T17 und T18 in die Regelung würde einen Brutal-Umbau nach sich ziehen, der die Funktionsweise bzw. das Prinzip des Verstärkers ändert.
Stichpunkte: Die Stromgegenkopplungswiderstände R34 und R38 müssten weg von den Emittern (durch Drahtbrücke ersetzen) und stattdessen in die Kollektorleitungen von T17/T18 rein.
Dann entfallen R29, R30 und C18 (ändert das Schaltungsprinzip).
Die Verbindung von R31 und R35 wird aufgetrennt. Das offene Ende von R31 kommt an den Kollektor von T17 und entsprechend das offene Ende von R35 an den Kollektor von T18. Außerdem werden R31 und R35 auf 8,2Ω reduziert.
Nun noch die Schaltungsänderung rund um R27.
Jetzt ist der Ruhestrom in der Regelung drin und müsste sehr viel stabiler einstellbar sein.
Nachteile:
1. Ist die interne Leerlaufverstärkung (ohne Gegenkopplung) deutlich geringer. Die Verzerrungen dürften sich trotzdem kaum unterscheiden, da ja die Komplementärdarlingtons aus T15/T17 und T16/T18 in sich gegengekoppelt sind.
2. Die Aussteuerung ist deutlich reduziert. Die maximale Leistung dürfte sich fast halbieren.
Abhilfe zu 2. wäre die Erhöhung der beiden Treiberversorgungen ±23,2V auf etwa ±32V, was eine getrennte Versorgung von IC1 und IC2 (eigener kleiner Trafo mit 2x28V sek., ca. 5 VA + Brückengleichrichter und Siebelkos)) sowie die Anpassung von ein paar Bauteilen erfordert (R18 = 15k, D7 und D8 = 15V, C5 und C6 = 100µ).
Das alles wäre so ein heftiger Eingriff, dass man dann gleich einen anderen Verstärker entwickeln könnte.
Wenn es so läuft, wie Du es jetzt eingestellt hast, dann würde ich es daher schlicht so lassen.