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Thema: Verkauf von Mikrocontrollern

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steffenschuette

10 Beiträge

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Read post 09-10-2007 09:32

Hallo zusammen!

Ich möchte auf Grund diverser Nachfragen einige meiner Bastelprojekte verkaufen. Da ich zumeist von Bastlern angesprochen werde würde mir der Verkauf von Bausätzen genügen. Aber selbst dazu scheint es ja keine eindeutige Regelung zu geben

Daher meine Fragen:

- Hat schon jemand aktuellere Erfahrungen mit WEEE und Verkauf von Bausätzen (Wie macht Elektor das)?
- Müsste ich für Bausätze auch CE und EMV beachten?
- Kann ich die problematik umgehen, indem ich nur Platinen mit programmierten, nicht eingebauten Mikrocontrollern oder sogar nur letztere verkaufe (also noch weniger als einen Bausatz)?

Vielen Dank für eure Antworten

Steffen

Beitrag editiert von steffenschuette am 09-10-2007 09:47

Lars Gollub

80 Beiträge

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Read post 09-10-2007 22:53

Hallo Steffen,

früher war ich der Auffassung, dass Bausätze nicht unter das ElektroG fallen. Man hat mir jedoch vor Kurzem eine E-Mail der IHK Kassel weitergeleitet, in der man eine andere Meinung vertritt. Ich hoffe, die IHK Kassel sieht mir die Veröffentlichung nach. Dass mehr Leuten diese Informationen zugänglich sind, kann nur im Sinn der IHK sein. Ich hoffe, dass die E-Mail Dir ein wenig weiterhelfen kann:

Sehr geehrter Herr X,

nach Rücksprache mit meinen Kollegen von zwei anderen hessischen IHK´n, die ebenfalls mit dem ElektroG zu tun haben, sind wir der Meinung, dass Sie Ihre Bausätze (Leiterplatten usw.) registrieren lassen sollten. Die Beantwortung Ihrer Frage ist etwas schwierig, da Sie kein "fertiges Teil" verkaufen. Maßgebend ist jedoch, dass

1. Strom verbraucht wird - das ist das entscheidende Tatbestandsmerkmal um unter das ElektroG zu fallen
2. es kein Gerät sein muss um registrierungspflichtig zu sein, sondern auch ein "Produkt" sein kann (s. Anhang I Nr. 3 des ElektroG: "sonstige Produkte und Geräte zur Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Darstellung oder Übermittlung von Informationen mit elektronischen Mitteln...")
3. es leider irrelevant ist, ob der Kunde besondere Kenntnisse haben muss um den Bausatz zusammen zu bauen.

Eine Nichtregistrierung wäre riskant, Sie können aber auf jeden Fall versuchen, eine schriftliche Antwort auf Ihre Fragen von der EAR (www.stiftung-ear.de) zu bekommen, um deren Meinung in Ihrem Fall zu erfahren.

Freundliche Grüße

Frau Y.
IHK Kassel
Umwelt und Energie

Matthias_H

1 Beitrag

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Read post 20-08-2010 18:40

Lars GollubHallo Steffen,

früher war ich der Auffassung, dass Bausätze nicht unter das ElektroG fallen. Man hat mir jedoch vor Kurzem eine E-Mail der IHK Kassel weitergeleitet, in der man eine andere Meinung vertritt. Ich hoffe, die IHK Kassel sieht mir die Veröffentlichung nach. Dass mehr Leuten diese Informationen zugänglich sind, kann nur im Sinn der IHK sein. Ich hoffe, dass die E-Mail Dir ein wenig weiterhelfen kann:

nach Rücksprache mit meinen Kollegen von zwei anderen hessischen IHK´n, die ebenfalls mit dem ElektroG zu tun haben, sind wir der Meinung, dass Sie Ihre Bausätze (Leiterplatten usw.) registrieren lassen sollten.


Und was ist, wenn der Kunde, der den Bausatz zusammenbastelt, bleihaltiges Lötzinn verwendet? Das hat man doch gar nicht unter Kontrolle....

Vielleicht mal einen billigen Bausatz und eine komplett bestückte Platine bei Conrad kaufen und nach Mülltonnen-Logos suchen

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