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jennic
222 Beiträge
 Stammgast
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12-12-2005 17:14
- Welche Dokumente sollte ich für einen leichten Einstieg ins ElektroG und die WEEE-Richtlinie lesen?
Das wichtigste Dokument ist natürlich das ElektroG (PDF) selber, das mit 13 Seiten recht überschaubar ist. Es werden sich jedoch wahrscheinlich viele Fragen ergeben, die zum großen Teil von der FAQ der EAR abgedeckt werden. Weitere wichtige Dokumente sind der Fahrplan zur Registrierung und die Hilfe rund um den Garantienachweis (PDF) der EAR. Für Einstieg und Orientierung empfehlen sich die Artikel auf unserer WEEE-Service-Seite, auf der Sie auch umfangreiche Links zum Thema finden. Natürlich hoffen wir, das auch die Beiträge in diesem Forum zu einem leichten Einstieg betragen können. - Fallen meine Produkte in den Anwendungsbereich des ElektroG?
Welche Produkte im Sinne des ElektroG Elektro- und Elektronikgeräte sind, ist im §3 Abschnitt 1 definiert: "Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne dieses Gesetzes sind Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigen, Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1500 Volt ausgelegt sind." Es gibt jedoch auch einige Ausnahmen, wie beispielsweise festinstallierte Geräte und solche, die als Komponente in ein anderes Gerät eingebaut werden, welches nicht unter das ElektroG fällt. Ein starkes Anzeichen dafür, dass ein Gerät unter das ElektroG fällt ist, dass es in der Liste der Kategorien und Geräte in Anhang I des ElektroG aufgeführt ist oder einem aufgeführten Gerät sehr nahe kommt. Weitere Hilfestellung kann der Leitfaden Hinweise zum Anwendungsbereich (PDF) des ElektroG des Bundesumweltministerium geben. - Fallen Prototypen und Nullserien unter das ElektroG?
Prototypen und Nullserien fallen nur dann nicht unter das ElektroG, wenn sie nicht in den Verkehr gebracht werden. Dies ist meist dann der Fall, wenn sie als Vorstufe zu einer eigene Serienproduktion entwickelt wurden. Werden Prototypen oder Nullserien an ein anderes Unternehmen geliefert, das beispielsweise deren Entwicklung beauftragt hat, dann fallen diese Geräte unter das ElektroG, da sie in Verkehr gebracht wurden. - Fallen Bausätze unter das ElektroG?
Wie wir von einer inoffiziellen Stelle erfahren haben, werden Bausätze von der EAR so gehandhabt, dass sie unter das ElektroG fallen, wenn aus Ihnen im zusammengebauten Zustand ein Gerät entsteht, das unter das ElektroG fällt. Voraussetzung ist allerdings, dass für den Zusammenbau kein "Fachmann" erforderlich ist. Was in diesem Fall jedoch unter einem "Fachmann" zu verstehen ist, konnte uns leider nicht beantwortet werden. - Ich setze Geräte, beispielsweise PCs, aus nicht-trivialen Komponenten zusammen. Muss ich mich als Hersteller registrieren?
Das hängt davon ab, ob alle der verwendeten Komponenten unter das ElektroG fallen, ob ihre Zulieferer sich als Hersteller registriert haben und die Komponenten entsprechend kennzeichnen. Nur wenn diese drei Bedingungen erfüllt sind, fallen die zusammengebauten Geräte nicht unter das ElektroG und man muss sich nicht als Hersteller registrieren. In der Regel sind Komponenten nicht von dem ElektroG betroffen, jedoch ist PC-Hardware hier eine Ausnahme. Es wird argumentiert, dass PC-Komponenten zwar keine eigenständigen Geräte sind, sie jedoch von einem Nicht-Fachmann in einem PC eingebaut werden können und dort eine eigenständige Funktion erfüllen. - Zu welche Kategorie gehören meine Produkte?
Am einfachsten ist ein Produkt einer Kategorie zuzuordnen, wenn es in der Liste der Kategorien und Geräte in Anhang I des ElektroG aufgeführt ist oder einem aufgeführten Gerät sehr nahe kommt. Sollte dies nicht der Fall sein, kann nach "bestem Wissen und Gewissen" die Kategorie gewählt werden, in die das Gerät am besten hineinpasst. Als gute Informationsquelle für die Einteilung von Geräten haben sich auch die Entsorgungsunternehmen erwiesen. Sollte ein Entsorgungsvertrag vorliegen oder sich anbahnen, kann dort nachgefragt werden. Für den Fall, dass in diesem Forum wiederholt nach der Kategorie für ein konkretes Produkt nachgefragt wird, werden wir eine Liste zusammenstellen, um neue Einteilungen zu erleichtern. - Wir produzieren nur eine sehr geringe Menge an Geräten. Gibt es Frei- oder Mindergrenzen?
Auch Kleinstunternehmen haben den gleichen bürokratischen Aufwand zu leisten und die gleichen Gebühren zu zahlen wie die größten Unternehmen der Branche. Es gibt jedoch eine "Härtefall-Regelung", bei der die Gebühren, die an die EAR zu bezahlen sind, ermäßigt werden können. Dazu ist jedoch nachzuweisen, dass die Gebühren die Existenz des Unternehmens gefährden. Darüber hinaus sind die Kosten für die Hinterlegung der Entsorgungsgarantie und die Gebühren, die an die Entsorger gezahlt werden müssen, von dieser Regelung nicht betroffen. - Muss ein deutsches Unternehmen, das an private Endkunden in einem anderen Land der EU liefert, in diesem Land als Hersteller registriert sein?
Vorausgesetzt, dass die privaten Endkunden direkt bei dem deutschen Unternehmen mittels Fernkommunikationstechnik (schriftlich, telefonisch oder über das Internet) bestellen, muss das Unternehmen nicht in dem Heimatland des Kunden als Hersteller registriert sein, sondern nur in Deutschland. Auch die Mengenmeldung muss in Deutschland erfolgen, allerdings unter Angabe des Empfängerlandes.
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