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Thema: Einige Fragen zum ElektroG als Importeur

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gator

Read post 24-04-2006 11:33

Hallo,

ich habe noch einige Artikel aus früheren Importen auf lager, die über keine registrierung verfügen.

-Kann ich diese jetzt nur noch in nicht EU Länder verkaufen ohne registrierung.

Dann wüsste ich gerne ob die folgenden Artikel unter das ElektroG fallen, da ich diese evtl. importieren möchte:

1) KFZ Ladekabel für handys (unsicher)

2) Akku betriebene GPS Empfänger für handys (ziemlich sicher)


- Betreffs der Garantie wüßte ich gerne welche Kosten ich da jährlich ca rechnen muss, die von mir "produzierte" menge an elektroschrott liegt wenn ich die geräte durchweg verkaufe bei ca 120kg pA.

Es handelt sich um B2C geschäfte.

- Wie lange dauert eine registrierung bei der StiftungEAR bis diese erfolgt ist, ab antragsstellung?

Die einmaligen kosten für ein Produkt (das erste) schätze ich auf 600.-, das sollte hinkommen?

Danke im Voraus für die konstruktive Hilfe!
Thomas

Lars Gollub

80 Beiträge

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Read post 25-04-2006 20:38

Hallo Thomas!

"Hallo,

ich habe noch einige Artikel aus früheren Importen auf lager, die über keine registrierung verfügen.

-Kann ich diese jetzt nur noch in nicht EU Länder verkaufen ohne registrierung."

Als Importeur tritt Deine Firma als Hersteller auf und ist verpflichtet, die Produkte zu kennzeichnen, wenn sie in der EU verkauft werden sollen. Wenn sich Deine Firma ohnehin registrieren lassen muss (beispielsweise wegen den Akku-betriebenen GPS-Empfängern, siehe unten), dann könnten die für die Lagerware erforderlichen Produktgruppen bei der Registrierung gleich mitangegeben werden. Wenn die Lagerware in die gleichen Produktgruppen fallen wie die zukünftig zu importierenden Produkte, ist hier nicht einmal Mehraufwand notwendig. Die Lagerware muss dann lediglich mit einem WEEE-konformen Aufkleber versehen werden oder gleichwertig gekennzeichnet werden. Natürlich muss die in Verkehr gebrachte Menge der Lagerware erfasst und weitergegeben werden.

Die KFZ-Ladekabel fallen auf jeden Fall unter das ElektroG, wie auch die Akku-betriebenen GPS-Empfänger. Beide Produkte sind in die Produktgruppe 3 (Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik) einzuordnen.

Für eine Beispielrechnung der Kosten, die auf Deine Firma zukommen, siehe meinen dritten Beitrag in diesem Thema:

http://www.elektor.de/default.aspx?tabid=29&forumid=24&postid=4253&view=topic

Zu der Dauer bis die Registrierung von der EAR bearbeitet wird kann ich nur sagen, dass einige befreundete Firmen bis zum heutigen Tag noch keine Registrierungsnummer haben. Siehe dazu dieses Thema:

http://www.elektor.de/default.aspx?tabid=29&forumid=24&postid=3977&view=topic

Die Situation der dort erwähnten Firmen hat sich immer noch nicht verändert. Die EAR hat sich immer noch nicht gemeldet.

Alle Angaben sind wie immer ohne Gewähr aber ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen.

gator

Read post 26-04-2006 12:35

Hallo Lars, danke für deine Ausführung.

- ich muss also mit dem verkauf in deutschland warten bis die stiftung-ear mir endlich diese nummer zuteilt und kann die laten bestände nicht vorab verkaufen? (das kann laut des anderen posts ja ewig dauern)

- WEEE-konformen Aufkleber ? Wie schaut der aus? Ist das die gekreuzigte Mülltonne? (ist schon auf dem Produkt!? aber keine weee nummer auf der Rechnung des herstellers)

- Bei meinen 120kg belaufen sich die Entsorgungsgebühren auf ca 0,23*120kg= 38,40 euro (bei 230 Euro pro Tonne)
Ich muss ernsthaft einen garantieleistung bringen für diese 38,40 pA die mich ca 1000-2000 euro je Jahr kostet!? Oder habe ich da was nicht verstanden? Die garantieleistung bekomme ich nur bei meiner Hausbank, oder wo?

- ich habe von einem zuteilungsverfahren gehört, wonach es sein kann dass mir gleich ein 30t Container auf Rügen zur Entsorgung zugeteilt wird, danach habe ich dann so lange ruhe bis der von mir verbrauchte schrott 30t aufwiegt, dann kann ich wieder einen bekommen (also in 250 Jahren...) Stimmt das ??

- wenn sich der ausländische hersteller registriuert und die registrierungsnummer auf der rechnung ausweist, dann kann er das produkt in ganz europa vertreeiben. was ist wenn ich mit ihm einen deal mache und wir uns die kosten zu 50% teilen würden, ich mich registrieren lasse, könnte er dann die produkte mit meiner WEEE DE xxx nummer auch in der ganzen eu vertreiben ? Möchte da in keine Kostenfalle tappen!
Thomas
Besten dank im Voraus für deine Einschätzung!!


Lars Gollub

80 Beiträge

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Read post 26-04-2006 18:21

"Hallo Lars, danke für deine Ausführung."
Gern geschehen.

"- ich muss also mit dem verkauf in deutschland warten bis die stiftung-ear mir endlich diese nummer zuteilt und kann die laten bestände nicht vorab verkaufen? (das kann laut des anderen posts ja ewig dauern)"

Ein Hersteller ohne abgeschlossene Registrierung darf nach §6 (2) des ElektroG keine Geräte, die unter das ElektroG fallen, in den Umlauf bringen. Hätten die Firmen, die seit einem halben Jahr auf die EAR warten, dies beachtet, wären sie heute wahrscheinlich pleite. Eine Möglichkeit wäre, die Registrierung anzustoßen und der EAR eine angemessene Zeit (beispielsweise einen oder zwei Monate) zu gewähren, die Registrierung zu bearbeiten. Sollte die EAR dann immer noch nicht reagiert haben, könnte der Verkauf aufgenommen werden, wenn die Produkte WEEE-konform (siehe unten) gekennzeichnet sind (natürlich ohne die noch nicht vergebene Registrierungsnummer). Dazu sollten die Mengen der in Verkehr gebrachten Geräte erfasst werden. Dieses Vorgehen ist zwar nicht legal, stellt für viele Firmen aber die einzige Überlebensmöglichkeit dar. Durch die Kennzeichnung und die Erfassung der Gerätemengen kann auch im Nachhinein allen Verpflichtungen nachgegangen werden. Natürlich empfehle ich hier keinen Gesetzesverstoß!

"- WEEE-konformen Aufkleber ? Wie schaut der aus? Ist das die gekreuzigte Mülltonne? (ist schon auf dem Produkt!? aber keine weee nummer auf der Rechnung des herstellers)"

§7 des ElektroG beschriebt dies recht gut:

Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 13. August 2005 in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erstmals in Verkehr gebracht werden, sind dauerhaft so zu kennzeichnen, dass der Hersteller eindeutig zu identifizieren ist und festgestellt werden kann, dass das
Gerät nach diesem Zeitpunkt erstmals in Verkehr gebracht wurde. Sie sind außerdem mit dem Symbol nach Anhang II (die Mülltonne) zu kennzeichnen, sofern eine Garantie nach § 6 Abs. 3 erforderlich ist. Sofern es in Ausnahmefällen auf Grund der Größe oder der Funktion des Produkts erforderlich ist, ist das Symbol auf die Verpackung, die Gebrauchsanweisung oder den Garantieschein für das Elektro- oder Elektronikgerät aufzudrucken.

"- Bei meinen 120kg belaufen sich die Entsorgungsgebühren auf ca 0,23*120kg= 38,40 euro (bei 230 Euro pro Tonne)
Ich muss ernsthaft einen garantieleistung bringen für diese 38,40 pA die mich ca 1000-2000 euro je Jahr kostet!?"

Traurig aber wahr! Dies ist einer der Hauptgründe für den Zorn der betroffenen Kleinunternehmen.

"Die garantieleistung bekomme ich nur bei meiner Hausbank, oder wo?"

Theoretisch könnte mit der Hausbank ein entsprechender Vertrag geschlossen werden. Ich weiß jedoch von *keiner* Firma, wo die Bank bereit war zu helfen. Mehr Hilfe könnte da der Hausnotar leisten. In einem solchen Fall würden eben nicht die 1000 bis 2000 Euro Gebühren anfallen, die an einen Garantieleister gezahlt werden müssten sondern nur die mit dem Notar vereinbarte Gebühr. Wenn sich niemand finden lässt, der legal die Garantie zu einem angemessenen Preis leisten kann, dann muss leider auf einen teuren Garantieleister zurückgegriffen werden.

Eine Liste von Garantieleistern gibt es hier:

http://www.elektor.de/Portals/0/WEEE/WEEE-Anbieter.rtf

Mehr zum Thema Granatie auch hier in den FAQs der EAR:

http://www.stiftung-ear.de/stiftung_ear/fragen_und_antworten/garantie/

Übhaupt sind die FAQs der EAR Pflichtlektüre:

http://www.stiftung-ear.de/stiftung_ear/fragen_und_antworten/

"- ich habe von einem zuteilungsverfahren gehört, wonach es sein kann dass mir gleich ein 30t Container auf Rügen zur Entsorgung zugeteilt wird, danach habe ich dann so lange ruhe bis der von mir verbrauchte schrott 30t aufwiegt, dann kann ich wieder einen bekommen (also in 250 Jahren...) Stimmt das ??"

Das Verfahren ist in der Tat recht irrsinnig. Das mit den 250 Jahren stimmt allerdings so nicht. Anhand der in den Verkehr gebrachten Menge werden die Container *verlost*. Man kann also Glück oder Pech haben wann man wie viele Container wo auch immer entsorgen muss. Zum Glück kümmert sich der Entsorgungsbetrieb, mit dem man vor der Registrierung einen Vertrag schließen muss, um die Details und verteilt die Entsorgungskosten gleichmäßig. (Jedenfalls gute Entsorger tun dies.)

"- wenn sich der ausländische hersteller registriuert und die registrierungsnummer auf der rechnung ausweist, dann kann er das produkt in ganz europa vertreeiben."

Sofern die Produkte korrekt gekennzeichnet sind.

"was ist wenn ich mit ihm einen deal mache und wir uns die kosten zu 50% teilen würden, ich mich registrieren lasse, könnte er dann die produkte mit meiner WEEE DE xxx nummer auch in der ganzen eu vertreiben ? Möchte da in keine Kostenfalle tappen!"

Hier könnte man in eine andere Falle tappen: Wenn Du Dich registrieren lässt und jemand anderes die Registrierung mitbenutzt (indem er die Produkte mit Deinen Firmeninformationen kennzeichnet), aber die in Verkehr gebrachten Mengen Dir nicht meldet (oder falsch meldet), damit Du sie an die EAR weitergeben kannst (ergänzt um Deine eigenen Mengen), dann bist Du für die Falschmeldungen verantwortlich.

mitderLaubsägegegenSony

2 Beiträge

Neuer Benutzer
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Read post 03-05-2007 23:04

Die Sache mit dem Hausnotar und auch "teuren Garantieleistern " kann einen Haken haben, wenn diese die Garantiegelder auf einem "Anderkonto" anlegen. Dieses ist nämlich nicht insolvenzsicher bei Insolvenz des Notars (!!!) und wird daher von der EAR nicht anerkannt.
Eine m.E. brauchbare Möglichkeit für Einzelunternehmer (nicht GmbHs etc.): mit einem Kumpel, der mit der Firma nichts zu tun hat einen Treuhandvertrag schliessen (Muster siehe EAR Webseite). Bei der Hausbank oder besser Sparkasse ein Sparbuch mit gesetzlicher Kündigung über besser die 10-fache jährliche Garantiesumme aber unter 2000,-- Euro eröffnen und zugunsten des Kumpels verpfänden lassen. (Ähnlich einem Mietkautionskonto aber eben mit Bezug auf den Treuhandvertrag). Kosten etwa 20 Euro extra (Frankfurter Sparkasse 1822).
Ich suche aber immer noch nach einer ähnlich einfache Lösung für GmbHs. Hat da jemand einen Tip?

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